GAV

Der VSR übernimmt Ihre Kaution.

Der VSR ist gemäss seinen Statuten ein Fachverband und kein Arbeitgeber-Verband.

Entsprechend ist er auch nicht Vertragspartner eines GAV. Wollen die Mitgliedsfirmen ihre Arbeitgeber-Interessen auf Verbandsebene geltend machen, müssen sie sich einem Arbeitgeber-Verband, z.B. der AM Suisse oder dem Verband der Schweizerischen Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (SWISSMEM) anschliessen.

Da der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Metallgewerbe (L-GAV), zu dessen Vertragsparteien die AM Suisse gehört, vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt worden ist, müssen grundsätzlich alle Betriebe (auch Nicht-AM Suisse-Mitglieder), die Sonnenschutz und Storentechnik bzw. Rollladen und Markisen herstellen und montieren, die Bestimmungen des L-GAV einhalten (vgl. Bundesratsbeschluss vom 5. Februar 2024 über die Allgemeinverbindlich-Erklärung des L-GAV für das Metallgewerbe). Jede Firma hat selbstverständlich auch die Möglichkeit, sich einem anderen GAV, z.B. demjenigen von SWISSMEM, anzuschliessen.

Für weitere Informationen:

Paritätische Landeskommission im Metallgewerbe (PLKM)
Seestrasse 105
8002 Zürich

Telefon 044 285 77 77
Fax 044 285 77 78

www.plkm.ch
www.amsuisse.ch


Obligatorische Hinterlegung der Kaution

Obligatorische Hinterlegung der Kaution pro Unternehmen im Sonnenschutz und Storentechnik

Basierend auf dem Gesamtarbeitsvertrag des Metallgewerbes, müssen Unternehmen in der Sonnenschutz und Storentechnik eine Kaution von CHF 10'000.- hinterlegen.

Der VSR übernimmt die Kaution für seine Mitglieder: 
https://storen-vsr.ch/mitglieder-3/mitglied-werden/

Weitere Informationen finden Sie hier.
VSR Schweiz
Verena-Conzett-Strasse 23
8004 Zürich
Verband Sonnenschutz und Storentechnik Schweiz
Association suisse du Store et de Ia Fermeture
Associazione svizzera delle schermature solari
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